Steuerberatung: lösungsorientiert nach aktuellem Steuerrecht

Die Finanzwelt, speziell Buchhaltung und Steuern, ist ein komplexes Thema. Gut beraten ist derjenige, der einen Steuerberater mit dem zwingend nötigen Fachwissen hat – und der einen versteht und bei komplexen finanziellen, steuerrechtlichen und auch betriebswirtschaftlichen Herausforderungen helfen kann.

Als professioneller Steuerberater mit ganzheitlichem Beratungs- und Leistungsportfolio fokussieren wir uns auf gewerblich tätige Klienten, insbesondere mittelständische Unternehmen in den verschiedenen Branchen mit Schwerpunkten im produzierenden Gewerbe, im Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe oder dem Dienstleistungssektor.

LEISTUNGSPORTFOLIO

Steuerberatung

  • Kommunikation mit den Finanzämtern, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
  • Beantragung von Stundungen, Fristverlängerungen etc.
  • Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren
  • Unterstützung bei Bankverhandlungen und Kreditbesprechungen
  • Alle Arten von Steuerprüfungen
  • Anpassung der Höhe von Vorauszahlungen
  • u.v.m.

Lohnbuchhaltung

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Meldungen an Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
  • Bescheinigungen aller Art
  • Unterstützung bei Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen
  • Datensicherung
  • Meldungen an die SOKA-BAU

  • u.v.m.

Nehmen Sie ganz einfach Kontakt zu uns auf.

Betriebswirtschaftliche Beratung

  • Existenzgründung, unter anderem auch bzgl. staatlicher Förderung
  • Erstellung von Liquiditäts- und Businessplänen
  • Beratung bei wichtigen Investitionsentscheidungen

Finanzbuchhaltung

  • Definition der für Ihr Geschäft richtigen BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung inkl. Summen und Saldenliste)
  • Abstimmung der Konten
  • OPOS (Offene Posten Buchhaltung)
  • Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Zahlungsmitteilungen zur pünktlichen Überweisung von Umsatz- und anderen Steuern
  • Alle Arten von Kostenrechnung bis hin zur Erstellung von Profitcentern
  • u.v.m.

Nehmen Sie ganz einfach Kontakt zu uns auf.

Steuererklärungen / Bilanzen

  • Hinterlegung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger
  • Gewerbesteuererklärung
  • Körperschaftssteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Übermittlung der E-Bilanz an das zuständige Finanzamt
  • Einnahme-Überschussrechnung nach §4 Abs. 3 EStG

LASSEN SIE UNS ZUSAMMENARBEITEN

In unserer Steuerkanzlei in Ahrensbök betreuen wir Sie persönlich und kompetent.