BAULOHN

Baulohnabrechnung: sicher. gesetzeskonform. zügig.

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Besonderheiten der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Bauhauptgewerbe

Die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen wird aufgrund der zahlreichen Vorschriften zur Sozialversicherung, der Steuergesetzgebung sowie Regelungen der Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften für Unternehmer immer aufwändiger. Zusätzlich zu den zahlreichen Vorschriften kommen noch umfangreiche gesetzliche und tarifliche Bestimmungen hinzu. Nicht ohne Grund zählt daher die Baulohnabrechnung zu den schwierigsten Lohnabrechnungsarten in der deutschen Wirtschaft. Schon 1910 wurde zum ersten Mal ein Bautarif vereinbart. Seither wurden umfangreiche Ergänzungen und Änderungen vorgenommen, sodass das Bautarifwerk heute zu den umfangreichsten und kompliziertesten Tarifwerken in Deutschland zählt.

Tarifliche Regelungen zur Baulohnabrechnung

Einfluss auf das Tarifrecht in der Bauwirtschaft nehmen:

Arbeitgeber

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
Hauptverband der deutschen Bauindustrie

Arbeitnehmer

IG Bauen – Agrar – Umwelt

SOKA-BAU

Sozialkassen der Bauwirtschaft

Aktuell können zudem mehr als 40 Tarifverträge gezählt werden, die bundesweit gültig sind. Diese werden wie folgt unterteilt:

Für die Baulohnabrechnung sind zahlreiche tarifliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten, die von Arbeitgebern allein und ohne die Hilfe von Fachkräften wie Steuerberatern kaum fehlerfrei umgesetzt werden können. Einige der häufigsten Fallstricke sind nachfolgend aufgelistet. Allein diese Auswahl zeigt, dass die Baulohnabrechnung bestenfalls immer durch einen Steuerberater erfolgen sollte.

Selbstverständlich sind wir auch für das Baunebengewerbe ( z. Bsp. Maler, Garten- und Landschaftsbauer, …) Ihr Ansprechpartner.

Beispiel Baulohnabrechnung

So sieht eine exemplarische Baulohnabrechnung aus

Eine Baulohnabrechnung ist eine komplexe und herausfordernde Aufgabe, die ohne Fachkenntnis und Erfahrung nicht zu bewerkstelligen ist. Gerade die zahlreichen Neuerungen und Änderungen in den gesetzlichen Vorgaben oder tariflichen Bestimmungen in fast jedem Jahr erfordern, dass sich Arbeitgeber permanent über diese Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Dass hierfür das Know-how, Personal und natürlich auch die Zeit in vielen Baubetrieben fehlt, steht außer Frage. Es sprechen viele Gründe dafür, Abrechnungen im Baugewerbe auszulagern. In unserer Steuerkanzlei sind wir auf die Baulohnabrechnung spezialisiert und für Sie ein verlässicher Partner.