Arbeit im Home Office 2020/21 von der Steuer absetzen: Neue Home-Office-Pauschale erstattet bis zu 600 Euro!

Heizung, Strom, Wasser oder Internet – viele deutsche Arbeitnehmer dürften Ende 2020 festgestellt haben, dass ihre Wohn- und Lebenshaltungskosten gegenüber den Jahren zuvor spürbar angestiegen sind. Grund dürfte häufig die von vielen Arbeitgebern aufgrund der Corona-Pandemie verordnete Arbeit im Home Office sein. Millionen Deutsche haben einen Großteil ihrer Arbeitszeit 2020 am Schreibtisch vor dem PC im häuslichen Arbeitszimmer verbracht – und hatten in der Folge erhöhte Kosten zu tragen. Deswegen hat der deutsche Gesetzgeber Anfang Dezember 2020 die sogenannte Home-Office-Pauschale ausgestaltet, durch welche betroffene Arbeitnehmer in diesem sowie nächstem Jahr pauschal fünf Euro je Home-Office-Tag von der Steuer absetzen können.

Das Wichtigste zur Home-Office-Pauschale in der Übersicht

  • Arbeitnehmer können 2020 und 2021 bis zu fünf Euro pro Tag pauschal steuerlich geltend machen, um Mehrkosten durch das Arbeiten zu Hause auszugleichen.
  • Höchstens sind 120 Tage pro Jahr als Home-Office-Tage anrechenbar, wodurch ein Maximalbetrag von 600 Euro festgesetzt ist.
  • Ein häusliches Arbeitszimmer ist keine Bedingung, um die Kosten der Heimarbeit steuerlich geltend zu machen.
  • Arbeitsnotwendige Anschaffungen vom Schreibtisch bis zur Webcam dürfen steuerlich geltend gemacht werden, sofern der eigene Arbeitgeber diese Kosten nicht übernimmt.
  • Die Home-Office-Pauschale wird zu den bekannten Werbungskosten gerechnet und demnach nur berücksichtigt, wenn die Kostenpauschale von 1.000 Euro übertroffen wird.

Werbungskosten bei Anwendung der Home-Office-Pauschale berücksichtigen!

Grundsätzlich ist die neue Regelung zur steuerlichen Berücksichtigung der Home-Office-Pauschale als Steuerentlastung für deutsche Arbeitnehmer, die zur Arbeit zu Hause vom Arbeitgeber angewiesen wurden, zu begrüßen, allerdings gibt es auch eine Einschränkung. Denn die Home-Office-Pauschale gehört steuerrechtlich zu den Werbungskosten, die jeder deutsche Steuerzahler in seiner Steuererklärung pauschal mit 1.000 Euro geltend machen kann. Wer aber trotz Arbeit im Home Office nicht über diese 1.000 Euro kommt, profitiert nicht von der Pauschale. Erst für darüber hinausreichende Kosten wird die Home-Office-Pauschale zum Steuervorteil.

Home-Office-Pauschale auf 120 Tage und 600 Euro pro Jahr begrenzt

Anders als es beispielsweise bei der Steuerpauschale für das häusliche Arbeitszimmer der Fall ist, sind die bürokratischen Hürden zur Anwendung der Home-Office-Pauschale anscheinend erfreulich niedrig angesetzt. So heißt es im offiziellen Schreiben der Bundesregierung:

„Erfüllt der häusliche Arbeitsplatz des Steuerpflichtigen nicht die Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, kann der Steuerpflichtige einen pauschalen Betrag von fünf Euro für jeden Kalendertag abziehen, an dem er seine gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt.“

Relativ klar und eindeutig sind auch die Rahmenbedingungen der neuen Pauschale: Maximal fünf Euro pro Tag für höchstens 120 Heimarbeitstage im Jahr dürften betroffene Arbeitnehmer in diesem und nächstem Jahr steuerlich geltend machen.

Erfreulicherweise sollen auch keine detaillierten Nachweise erforderlich sein, die belegen, dass an den in der Steuererklärung angegebenen Tagen tatsächlich im Home Office gearbeitet wurde. Um unnötige Verzögerungen und Diskussionen mit dem Finanzamt zu vermeiden, ist es aber durchaus anzuraten, wenn denn möglich, den eigenen Arbeitgeber um eine formale Bestätigung zu bitten, die dem Finanzamt gegebenenfalls vorgelegt werden kann.

Übrigens kann die Home-Office-Pauschale auch dann in Anspruch genommen werden, wenn faktisch kein eigenständiges häusliches Arbeitszimmer zu Hause existiert, sondern die berufliche Tätigkeit beispielsweise am Schreibtisch im Schlafzimmer ausgeübt wurde. Ein festes Arbeitszimmer ist keine Voraussetzung, um die Mehrkosten im Home Office steuerlich geltend machen zu können.

Mit und ohne Home-Office-Pauschale für viele Arbeitnehmer Steuernachzahlung 2021 wahrscheinlich

Da viele Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Pandemie im Home Office arbeiten und in der Folge keinen Arbeitsweg als Pendlerpauschale in der Steuererklärung geltend machen können, ist trotz Home-Office-Pauschale eine Steuernahzahlung im kommenden Jahr für viele Arbeitnehmer wahrscheinlich – also trotz alledem eine Mehrbelastung. In vielen Fällen ist davon auszugehen, dass die Home-Office-Pauschale nicht genügen wird, um Steuernachzahlungen zu vermeiden.

Grundsätzlich kann der pauschale Betrag von fünf Euro je Tag in Heimarbeit mit einem – theoretischem – Arbeitsweg von 15 Kilometern am Tag verglichen werden. Ob dies am Ende zum Vorteil oder Nachteil wird, ist individuell zu betrachten und nicht pauschal zu beantworten.

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