Steuersenkungen 2021 im Überblick: Kinderfreibetrag, Grundfreibetrag und mehr!

In dieser Legislaturperiode stehen die Stärkung und das Wohlergehen der Familien und Kinder im Mittelpunkt“, steht es im Gesetzentwurf zum zweiten Familienentlastungsgesetz des Finanzministeriums geschrieben. Ein höheres Kindergeld und eine Erhöhung des Kinderfreibetrags sollen dieses Ziel verwirklichen. Je nach Familienstand beläuft sich das finanzielle Plus auf einen Betrag zwischen 164 und 558 Euro.

Ebenfalls erfreulich ist, dass in den knapp 12 Mrd. Euro, die insgesamt in den Taschen deutscher Steuerzahler verbleiben sollen, auch Anpassungen berücksichtigt sind, die Nachteile durch die kalte Progression ausgleichen sollen. Die Zustimmung ist auf Bundesebene bereits erfolgt.

Die Wichtigste in Kürze

  • Einkommenstarke Familien profitieren im besonderen Maße vom neuen Ehegatten-Splittingtarif. Insgesamt sind bis zu 2.342 Euro mehr im Jahr drin.
  • Der höhere Kinderfreibetrag 2021 stärkt vordergründig allinerziehende Mütter bzw. Väter, obgleich Besserverdienende auch in diesem Fall höhere Ersparnisse winken: bis zu 1.082 Euro.
  • Gutverdiener werden auch am meisten durch den Wegfall des Solidaritätszuschlags profitieren – aber nur bis zu einer bestimmten Obergrenze. Die oberen zehn Prozent müssen den Soli weiterhin entrichten.
  • Die Einspruchsfrist kann sich ändern bzw. verlängern, wenn der Endtag der Frist auf einen Wochenend- oder Feiertag liegt.
  • Durch eine Anpassung des steuerlichen Grundfreibetrags sollen auch Nachteile im Zuge der kalten Progression ausgeglichen werden, die aufgrund ansteigender Sätze bei den Sozialabgaben jedoch nicht so stark ausfallen, wie es möglich wäre.

Statement zu Steuerentlastungen 2021

Änderungen in der Steuergesetzgebung 2021 werden sich anders als in den vergangenen Jahren für manche Steuerzahler deutlicher im Geldbeutel bemerkbar machen. Der teilweise Wegfall des Solidaritätszuschlags und die steuerliche Entlastung von Familien sind dabei die wesentlichen Faktoren, weswegen zwischen 500 und 1.000 Euro im Jahr mehr zur Verfügung stehen könnten. Gutverdienern winkt gar eine Steuerersparnis von über 2.000 Euro. Den modifizierten Tarifen im Ehegatten-Splitting sei Dank.

Ehegatten-Splitting: Einkommensstarke Familien profitierenroulette 222

Bekanntermaßen können deutsche Ehepaare bei eingetragenen Lebenspartnerschaften zwischen einer steuerlichen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung wählen. In der Regel ergibt sich je nach Splittingtarif mit der gemeinsamen Veranlagung ein Steuervorteil – der umso größer ausfällt, je unterschiedlicher der Verdienst beider Ehegatten ist. Verdienen beide Ehepartner gleichviel, ergibt sich in der Regel kein Splittingvorteil.

Durch die für 2021 geplanten Änderungen im Ehegatten-Splitting werden nach neuer Splittingtabelle Familien mit zwei Kindern am meisten profitieren, sofern die Eltern über ein hohes Einkommen verfügen.

Den höchsten finanziellen Vorteil bringt die Einkommenszusammenstellung von 9.500 Euro und 4.000 Euro brutto im Monat. So käme die Familie 2021 auf eine Entlastung von insgesamt 2.342 Euro, umgerechnet also knapp 200 Euro mehr jeden Monat des Jahres.
Doch auch Familien mit eher durchschnittlichem Einkommen bleibt am Jahresende mehr Geld. Beträgt das Einkommen einer Familie mit zwei Kindern und zwei Gehältern 7.000 Euro (3.000 und 4.000 Euro brutto), bleiben beispielsweise noch 1.035 Euro mehr im Portemonnaie.

Beispieltabelle über jährliche Steuerentlastung 2021 für eine Familie mit 2 Kindern und steuerlicher Zusammenveranlagung

Spalte 1: monatliches Einkommen des ersten Ehepartners
Zeile 1: monatliches Einkommen des zweiten Ehepartners

keines 1.000 € 2.000 € 3.000 € 4.000 € 5.000 7.000 € 10.000 €
1.000 € 352 € 344 € 488 € 512 € 690 € 744 € 909 € 1.677 €
1.500 € 344 € 458 € 502 € 522 € 767 € 833 € 985 € 1.815 €
2.000 € 336 € 488 € 510 € 684 € 853 € 920 € 1.102 € 1.964 €
2.500 € 460 € 494 € 522 € 767 € 943 € 939 € 1.229 € 2.115 €
3.000 € 482 € 512 € 684 € 853 € 1.035 € 975 € 1.356 € 2.239 €
3.500 € 502 € 522 € 767 € 943 € 1.050 € 1.015 € 1.488 € 2.338 €
4.000 € 512 € 690 € 853 € 1.035 € 1.088 € 1.131 € 1.628 € 2.210 €
4.500 € 524 € 771 € 943 € 1.050 € 1.121 € 1.252 € 1.768 € 2.081 €
5.000 € 585 € 744 € 920 € 975 € 1.131 € 1.276 € 1.819 € 1.856 €
5.500 € 681 € 854 € 944 € 1.030 € 1.270 € 1.428 € 1.990 € 1.716 €
6.000 € 785 € 933 € 990 € 1.165 € 1.413 € 1.581 € 2.162 € 1.578 €
6.500 € 896 € 969 € 1.064 € 1.305 € 1.563 € 1.743 € 2.300 € 1.439 €
7.000 € 850 € 909 € 1.102 € 1.356 € 1.628 € 1.819 € 2.264 € 1.213 €
7.500 € 788 € 913 € 1.156 € 1.420 € 1.701 € 1.908 € 2.020 € 971 €
8.000 € 833 € 1.056 € 1.305 € 1.581 € 1.873 € 2.078 € 1.858 € 809 €
8.500 € 973 € 1.203 € 1.465 € 1.748 € 2.046 € 2.217 € 1.697 € 648 €
9.000 € 1.116 € 1.354 € 1.625 € 1.919 € 2.203 € 2.179 € 1.536 € 487 €
9.500 € 1.263 € 1.513 € 1.791 € 2.094 € 2.342 € 2.017 € 1.375 € 326 €
10.000 € 1.418 € 1.677 € 1.964 € 2.239 € 2.210 € 1.856 € 1.213 € 277 €

Höherer Kinderfreibetrag stärkt Alleinerziehende

Das zweite Familienentlastungsgesetz bringt eine äußerst sozialfreundliche Komponente mit und dient vordergründig als staatliche Finanzunterstützung von Eltern bzw. Alleinerziehenden in den schwächeren Einkommensgruppen.

Zum Januar 2021 wird das Kindergeld um 15 Euro angehoben, was für Familien mit ein oder zwei Kindern 219 Euro, mit drei Kindern 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro im Monat bedeutet. Zeitgleich wurde der Kinderfreibetrag für zusammenveranlagte Ehepartner auf 8.388 Euro angehoben.

Am stärksten wirkt sich das neue Familienentlastungsgesetz aber auf Alleinerziehende aus. Bei einem monatlichen Einkommen von beispielsweise 3.000 Euro stehen 2021 insgesamt 360 Euro mehr für den eigenen Nachwuchs zur Verfügung. Wer alleinerziehend ist und über ein Einkommen von 7.000 Euro im Monat verfügt, darf sich sogar über eine Jahresentlastung 2021 in Höhe von 1.082 Euro freuen.

Beispieltabelle über jährliche Steuerentlastung 2021 durch neuen Kinderfreibetrag für kinderlose Singles und Alleinerziehende mit einem Kind bei Einzelveranlagung

Hinweis: Bei den Berechnungen wurde der Corona-Bonus von 300 Euro in 2020 nicht berücksichtigt. Zudem sind in diesem Rechenbeispiel die Steuerzahler konfessionslos und von der Kirchensteuer befreit.

Monatliches Einkommen Kinderlose Singles Alleinerziehende mit 1 Kind
1.000 € -8 € 172 €
1.500 € 58 € 206 €
2.000 € 189 € 249 €
2.500 € 274 € 259 €
3.000 € 368 € 360 €
3.500 € 470 € 448 €
4.000 € 579 € 543 €
4.500 € 700 € 529 €
5.000 € 728 € 541 €
5.500 € 886 € 685 €
6.000 € 1.040 € 841 €
6.500 € 1.013 € 1.007 €
7.000 € 788 € 1.082 €
7.500 € 545 € 996 €
8.000 € 383 € 835 €
8.500 € 222 € 674 €
9.000 € 61 € 512 €
9.500 € 8 € 351 €
10.000 € 8 € 190 €

Wegfall des Solidaritätszuschlags: Entlastung vor allem von Gutverdienern

Für 90 Prozent der heutigen Zahler wird der Soli ab 2021 vollständig entfallen – so wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, wird von heute 972 Euro auf 16.956 Euro der Steuerzahlung angehoben, sodass bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro zukünftig kein Soli mehr fällig wird.“ So steht es in einer Erklärung der Bundesregierung geschrieben.

Zusammengenommen beträgt das steuerliche Entlastungsvolumen knapp 11 Mrd. Euro. Dies gilt unterdessen nicht für die fehlenden zehn Prozent der Gutverdiener, die den Soli weiterhin entrichten und in absoluten Zahlen circa 10 Mrd. Euro werden aufbringen müssen. Ob und wann auch Gutverdiener keinen Solidaritätszuschlag mehr zu entrichten haben werden, steht gegenwärtig noch nicht fest.

Immerhin sechs dieser zehn Prozent sind aber lediglich noch zu einer Teilzahlung des Soli verpflichtet. Für Singles liegt die Teilzahlungsgrenze bei einem Monatseinkommen bis 9.165 Euro, für Familien mit zwei Kindern bei einem Gesamteinkommen von 18.750 Euro.

Allen Steuerzahlern mit etwas geringerem Einkommen winkt hingegen ein kleines Plus in 2021. Kinderlose Singles, die 6.000 Euro im Monat verdienen, zahlen knapp über 900 Euro weniger Steuern im kommenden Jahr, bei einem Monatsverdienst von 4.000 Euro halbiert sich die Steuerentlastung allerdings schon fast.

Beispieltabelle über jährliche Steuerentlastung 2021 durch Wegfall des Soli für kinderlose Singles (links) und Ehepaare mit 2 Kindern (rechts)

Einkommen Entlastung
1.000 € 0 €
2.000 € 119 €
3.000 € 275 €
4.000 € 455 €
5.000 € 670 €
6.000 € 923 €
7.000 € 272 €
8.000 € 0 €
9.000 € 0 €
10.000 € 0 €
keines 1.000 € 2.000 € 3.000 € 4.000 € 5.000 7.000 € 10.000 €
1.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 171 € 323 € 692 € 1.406 €
2.000 € 0 € 0 € 0 € 168 € 312 € 476 € 871 € 1.628 €
3.000 € 0 € 0 € 168 € 312 € 468 € 645 € 1.068 € 1.860 €
4.000 € 0 € 171 € 312 € 468 € 637 € 826 € 1.276 € 1.281 €
5.000 € 188 € 323 € 476 € 645 € 826 € 1.029 € 1.507 € 637 €
6.000 € 351 € 498 € 664 € 846 € 1.041 € 1.258 € 1.763 € 0 €
7.000 € 532 € 692 € 871 € 1.068 € 1.276 € 1.507 € 1.456 € 0 €
8.000 € 740 € 913 € 1.106 € 1.317 € 1.539 € 1.783 € 725 € 0 €
9.000 € 964 € 1.151 € 1.358 € 1.583 € 1.816 € 1.368 € 0 € 0 €
10.000 € 1.206 € 1.406 € 1.628 € 1.860 € 1.281 € 637 € 0 € 0 €

Allgemeine Steuerentlastung wegen kalter Progression

Höherer Kinderfreibetrag, die in den kommenden zwei Jahren geplante Erhöhung des Grundfreibetrags sowie die Anpassungen im Einkommensteuertarif verschieben nicht nur die Steuersatzgrenzen, sondern sollen auch Folgen der kalten Progression ausgleichen.

Von kalter Progression spricht man, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und es trotz somit unveränderter Leistungsfähigkeit zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung kommt.

Im gegenwärtigen Jahr liegt der Grundfreibetrag bei 9.408 Euro (für ledige Steuerpflichtige). Da aber nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen als Berechnungsgrundlage dient, müssen die Berechnung der Einkommensteuer und die geplanten Anpassungen samt ihren finanziellen Auswirkungen individuell berechnet werden.

Leider fällt die Steuerentlastung durch die Anpassungen aber nicht so hoch aus wie eigentlich möglich. Grund dafür sind ansteigende Sätze in den Sozialabgaben, beispielsweise in der Erhöhung des Zusatzbeitrags bei der Krankenversicherung von 1,1 auf 1,3 Prozent. Auch die Bemessungsgrenzen bei der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung sind angehoben worden.

Bei der Rentenversicherung steigt die Einkommensgrenze 2021 von 6.900 auf 7.100 Euro. Auf den darüber liegenden Anteil sind also keine Sozialbeiträge mehr zu zahlen. Folglich werden Steuerzahlern mit einem Einkommen von 7.200 Euro brutto im Monat jährlich 485 Euro mehr als zuvor abgezogen.

Vergleichstabelle über Grundfreibeträge von 2021 bis 2010

Jahr Grundfreibetrag Absolutes Plus Relatives Plus
2021 9.696 € 288 € 3,1 %
2020 9.408 € 240 € 2,6 %
2019 9.168 € 168 € 1,9 %
2018 9.000 € 180 € 2,0 %
2017 8.820 € 168 € 1,9 %
2016 8.652 € 180 € 2,1 %
2015 8.472 € 118 € 1,4 %
2014 8.354 € 224 € 2,8 %
2013 8.130 € 126 € 1,6 %
2012 8.004 € 0 € 0,0 %
2011 8.004 € 0 € 0,0 %
2010 8.004 € 170 € 2,2 %

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