Fehlerhafter Steuerbescheid: Einspruch, Widerspruch, Antrag auf Änderung – so gehen Sie vor!

Auch Mitarbeiter beim Finanzamt sind nur Menschen – und Menschen unterlaufen hin und wieder Fehler. Besonders ärgerlich und teils mit negativen finanziellen Folgen für den Steuerzahler ist es aber, wenn Fehler im Steuerbescheid auftreten. In solchen Fällen sollten Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen oder einen Antrag auf Änderung stellen. Wann und wie Sie dies machen können und sollten, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Online-Casino-Spieler in Deutschland sehen sich häufig mit fehlerhaften Steuerbescheiden konfrontiert. Denn der Staat besteuert Glücksspielgewinne nicht wie andere Einkünfte. Infolgedessen zahlen Online-Casinospieler möglicherweise mehr Steuern, als sie sollten. Die Regierung hat angekündigt, die Besteuerung von Glücksspielgewinnen zu überprüfen, muss jedoch noch Änderungen vornehmen. Dies bedeutet, dass Online-Casino-Spieler um Echtgeld spielen weiterhin mit falschen Steuerbescheiden konfrontiert werden, bis die Regierung Änderungen vornimmt.

Die Wichtigste in Kürze

  • Rechtlich ist ein Einspruch gegen einen Einkommensteuerbescheid legitim, sofern Fehler im Steuerbescheid identifiziert wurden.
  • Zuständig für Steuerbescheid-Einsprüche ist immer das Finanzamt, welches auch Ihre Steuererklärung bearbeitet hatte.
  • Die Frist für einen Einspruch liegt bei einem Monat. Fristbeginn ist das Datum, an welchem der Bescheid bekanntgegeben wurde.
  • Die Einspruchsfrist kann sich ändern bzw. verlängern, wenn der Endtag der Frist auf einen Wochenend- oder Feiertag liegt.
  • Ein Einspruch allein befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung. Es kann lediglich eine Aussetzung beantragt werden, sofern diese vorab beantragt wurde.
  • Wurde Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt, kann die Veranlagung vollumfänglich modifiziert werden, sogar nachteilig für den Steuerpflichtigen (Verböserung)
  • Eine Verböserung muss Ihnen das Finanzamt mitteilen. Darauffolgend können Sie den Einspruch zurücknehmen.
  • Sie sind bei vollständiger Angabe aller Daten nicht verpflichtet, das Finanzamt auf einen fehlerhaften Steuerbescheid aufmerksam zu machen.
  • Für eine punktuelle Änderung des Einkommensteuerbescheids ist alternativ zum Einspruch ein Antrag auf Änderung anzuraten.

Zahlen & Fakten zu deutschen Steuererklärungen

Statistisch betrachtet ist circa jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft, meiner Erfahrung nach weist knapp jeder zweite Einkommensteuerbescheid Fehler auf. Nicht zufällig gehen jährlich über drei Millionen Einsprüche bei den deutschen Finanzämtern ein. Dabei sind sogar zwei Drittel aller Einsprüche erfolgreich, weswegen auch ich empfehle, den eigenen Steuerbescheid gründlich zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Gerne helfen wir Ihnen bei dieser Aufgabe in unserem Steuerbüro.

Formale Vorgaben & Muster: Einspruch gegen Steuerbescheid

Damit dem Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid entsprochen werden kann, ist es notwendig, dass Sie als Steuerpflichtiger alle formalen Vorgaben erfüllen. Andernfalls wird das Finanzamt Ihren Einspruch ablehnen, auch wenn nachweislich Fehler im Einkommensteuerbescheid vorhanden sind. Um dies zu vermeiden, beachten Sie bei Ihrem Einspruch folgende Formvorgaben:

  • Das zuständige Finanzamt: Reichen Sie Ihren Einspruch gegen den Steuerbescheid beim korrekten Finanzamt ein! Dies ist jeweils die Finanzbehörde, die Ihnen Ihren persönlichen Steuerbescheid zugeschickt hat. Sie finden den Namen und die Anschrift dieses Finanzamts auf Ihrem Steuerbescheid.
  • Einspruch in Schriftform: Anders als bei einem “Antrag auf Änderung” ist es vonnöten, schriftlich Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie den Einspruch analog über Briefpost oder digital per Mail an das zuständige Finanzamt senden.
  • Inhalte des Einspruchs: Es existieren keinerlei Musterschreiben, die vorgeben, welche Inhalte das Schreiben zum Einspruch gegen den Steuerbescheid vorweisen muss. Empfehlenswert ist es sicherlich, folgende Angaben zu machen:

    • Begründung, weswegen Einspruch eingelegt wird (mit Verweis auf den betreffenden Abschnitt)
    • Ihre individuelle Steuernummer
  • Eingangsbestätigung: Um rechtlich abgesichert zu sein und sicherzustellen, dass kein Zweifel an der fristgerechten Abgabe Ihres Einspruchs bestehen kann, sollten Sie sich den Eingang des Einspruch-Schreibens vom Finanzamt bestätigen lassen.

Vorlage / Muster für Einspruch-Schreiben gegen Steuerbescheide

Vorlagen oder Muster für Einspruchschreiben existieren nicht bzw. werden vom Finanzamt nicht zur Verfügung gestellt. Halten Sie sich an die obigen Angaben und Formalitäten, wird Ihr Einspruch ordnungsgemäß bearbeitet werden.

Einspruchsfristen

Bei einem Einspruch gegen den Steuerbescheid ist indes nicht nur die Form des Schreibens, sondern auch der Zeitraum zu beachten, um sicherzustellen, dass dem Einspruch entsprochen und der Einkommensteuerbescheid geändert werden kann. Grundsätzlich beträgt die Einspruchsfrist für Steuerbescheide einen Monat – und zwar ab Bekanntwerden des Steuerbescheids. Unter gewissen Voraussetzungen kann diese Frist aber um einige Tage verlängert werden.

Praxisbeispiele & Sonderfälle

Ist der Einspruch gegen den Steuerbescheid ordnungsgemäß und fristgerecht beim Finanzamt eingegangen, muss der zuständige Sachbearbeiter den Steuerbescheid erneut prüfen – und zwar ganzheitlich. Im besten Fall wird dem Einspruch stattgegeben und der Bescheid darauffolgend geändert. Über diese Änderung werden Sie vom Finanzamt schriftlich informiert.

Praxisbeispiel 1: Dem Einspruch wurde nicht stattgegeben.

Wird Ihrem Einspruch gegen den Steuerbescheid nicht entsprochen, so ist auch dies noch nicht endgültig. In letzter Instanz besitzen Sie die Möglichkeit, mit Ihrem Einspruch vor das Finanzgericht zu ziehen.

Ob sich dies allerdings lohnt, hängt von der Begründung ab, die der Einspruchsentscheidung zugrunde liegt. Denn der Mitarbeiter des Finanzamts ist verpflichtet, die Entscheidung zu begründen. In der Regel ist diese stichhaltig. Sollten auch Sie dieser Meinung sein, können Sie Ihren Einspruch auch zurückziehen, um unnötigen Mehraufwand für die Finanzbehörde und Sie selbst zu umgehen, verpflichtend ist dies aber nicht.

Praxisbeispiel 2: Dem Einspruch gegen den Steuerbescheid folgt eine Verböserung.

Ein besonders ungünstiger Fall ergibt sich, wenn die Prüfung des Einspruchs dazu führt, dass anstatt einer Änderung zugunsten eine Änderung zuungunsten des Steuerpflichtigen erfolgen würde. Gesprochen wird in diesem Fall von einer “Verböserung”.

Wie in Praxisbeispiel eins ist aber ebenso in diesem Fall eine Mitteilung durch das Finanzamt verpflichtend – und somit haben Sie auch hier die Möglichkeit, Ihren Einspruch zurückzuziehen, was Sie zweifelsohne tun sollten. Ziehen Sie Ihren Einspruch zurück, bleibt der ursprüngliche Steuerbescheid ohne Verböserung bestehen.

Praxisbeispiel 3: Es ist lediglich eine punktuelle Änderung des Steuerbescheids erwünscht.

Möchten Sie das Risiko einer Verböserung erst gar nicht eingehen oder sind Sie mit dem Steuerbescheid grundsätzlich einverstanden, haben Sie aber beispielsweise vergessen, einen bestimmten Posten in Ihrer Steuererklärung anzugeben, dann können Sie anstatt eines Einspruchs auch eine Änderung des Steuerbescheids (§ 172 Abs. 1 Nr. 2a AO) beantragen.

Stellen Sie diesen Antrag, wird Ihr Steuerbescheid nicht vollständig, sondern lediglich im gewünschten Abschnitt überprüft oder ergänzt. Anders als der Einspruch gegen Steuerbescheid kann der Antrag zur Änderung des Steuerbescheids formlos erfolgen, sogar schriftlos über Telefon.

Es gibt ebenso die Möglichkeit, dass das Finanzamt einen fehlerhaften Steuerbescheid ausstellt, sich aber zu Ihren Gunsten irrt. Gesetz dieses Falles sind Sie nicht verpflichtet, das Finanzamt auf den für Sie vorteilhaften Fehler hinzuweisen!

Hilfe beim Einspruch gegen den Steuerbescheid gewünscht? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!

WIR FREUEN UNS AUF IHRE NACHRICHT

Steuerberater Frank Zehreis
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