
Steuerberatung: lösungsorientiert nach aktuellem Steuerrecht
Die Finanzwelt, speziell Buchhaltung und Steuern, ist ein komplexes Thema. Gut beraten ist derjenige, der einen Steuerberater mit dem zwingend nötigen Fachwissen hat – und der einen versteht und bei komplexen finanziellen, steuerrechtlichen und auch betriebswirtschaftlichen Herausforderungen helfen kann.
Als professioneller Steuerberater mit ganzheitlichem Beratungs- und Leistungsportfolio fokussieren wir uns auf gewerblich tätige Klienten, insbesondere mittelständische Unternehmen in den verschiedenen Branchen mit Schwerpunkten im produzierenden Gewerbe, im Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe oder dem Dienstleistungssektor.
LEISTUNGSPORTFOLIO

Steuerberatung
- Kommunikation mit den Finanzämtern, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
- Beantragung von Stundungen, Fristverlängerungen etc.
- Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren
- Unterstützung bei Bankverhandlungen und Kreditbesprechungen
- Alle Arten von Steuerprüfungen
- Anpassung der Höhe von Vorauszahlungen
- u.v.m.

Lohnbuchhaltung
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Meldungen an Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
- Bescheinigungen aller Art
- Unterstützung bei Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen
- Datensicherung
- Baulohnabrechnungen
Meldungen an die SOKA-BAU
- u.v.m.

Betriebswirtschaftliche Beratung
- Existenzgründung, unter anderem auch bzgl. staatlicher Förderung
- Erstellung von Liquiditäts- und Businessplänen
- Beratung bei wichtigen Investitionsentscheidungen

Finanzbuchhaltung
- Definition der für Ihr Geschäft richtigen BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung inkl. Summen und Saldenliste)
- Abstimmung der Konten
- OPOS (Offene Posten Buchhaltung)
- Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Zahlungsmitteilungen zur pünktlichen Überweisung von Umsatz- und anderen Steuern
- Alle Arten von Kostenrechnung bis hin zur Erstellung von Profitcentern
- u.v.m.

Steuererklärungen / Bilanzen
- Hinterlegung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger
- Gewerbesteuererklärung
- Körperschaftssteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Übermittlung der E-Bilanz an das zuständige Finanzamt
- Einnahme-Überschussrechnung nach §4 Abs. 3 EStG